Am 12. September 1990 unterzeichneten Vertreter der BRD, der DDR, Frankreichs, der USA, Großbritanniens und der UdSSR den s.g. Zwei-Plus-Vier-Vertrag. Er sollte den Weg zur deutschen Wiedervereinigung ebnen und legte unter anderem die Oder-Neiße-Grenze als verbindliche und unverückbare Ostgrenze Deutschlands fest. Darauf hatte vor allem Polen gedrängt, dass in einem wiedervereinigten Deutschland eine Gefahr für die eigene territoriale Integrität sah. Über 16 Jahre später reichen Vertreter der Preußischen Treuhand (sic!) eine Klage auf Herausgabe oder Entschädigung des nach dem zweiten Weltkrieg enteigneten Eigentums vor dem europäischen Menschenrechtsgerichthof ein. In Reaktion darauf sprechen polnische Diplomaten davon dass der Grenzvertrag, also die Oder-Neiße-Linie, neu zu verhandeln sei, da die Bestimmungen des Zwei-Plus-Vier-Vertrages gebrochen wurden. Nun, der nicht so bekannte Fakt ist, dass der Großteil der im damaligen deutschen Osten lebenden Deutschen sich der schlichten Kollaboration mit Nazi-Deutschland schuldig gemacht hatten. Er konnte es kaum erwarten, »Heim ins Reich« und somit unter die Verwaltung nationalsozialistischer Granden wie Heydrich zu fallen. Nach damaligem tschechischen bzw. polnischen Recht zweifellos Landesverrat, auf den die Todesstrafe stand. Jene Vertriebenen, die heute die unglaubliche Frechheit besitzen, an Polen Forderungen zu stellen, sollten sich ganz still und leise verkriechen und sich darüber freuen, dass man sie nicht hingerichtet hat. Denn hätten die Polen das getan, so hätten sie heute zweierlei nicht: das ständige Gerede über die Unmenschlichkeit der Vertreibungen und die Anmaßungen deutscher Revisionisten, die noch immer nicht einsehen, dass Wroclaw und Gdańsk eben polnische Städte sind und bleiben. Oder aber, man verhandelt den Grenzvertrag wirklich neu. Zugunsten Polens. Wobei es nicht fair wäre, den Polen die ganzen Zonen-Nazis zu überantworten, wenn auch attraktiv.
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