Entwürdigend: ich ertappe mich in letzter Zeit immer häufiger dabei, den Jungen Liberalen zustimmen zu müssen. Ich weiß nicht, wer gerade ihr Experte für Sexualstrafrecht ist, aber sowohl die Abschaffung der Altersgrenze für Pornographie als auch die Abschaffung des Inzestparagraphen sind sinnvolle Vorschläge. Dass ausgerechnet die CSU so massiv gegen diesen Vorschlag wettert wundert mich schon gewaltig. Gerade im bayrischen Hinterland soll diese Art der Fortpflanzung ja durchaus verbreitet sein. Gestern wurde ich ja von einer gebürtigen Fränkin aufgeklärt, dass »jemand wie Söder« ihr schon tausendfach in ihrer Schulzeit als verhasste Petze untergekommen sei.
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mawa answers:
published on February 23rd 2007, 11:54:36 pmDer Inzestparagraph hat durchaus seine Berechtigung. Dort, wo massiv Cousinen geheiratet werden, gibt es nicht umsonst grössere Anzahlen behinderter Kinder als anderswo.
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Lars Lindner says:
published on February 24th 2007, 12:38:21 amUngeachtet der Frage was Behinderte darüber denken, wie bitte hilft es "lebenden" behinderten Menschen, wenn man durch z.B. den Inzest-Paragraphen die Geburt "gedachter" behinderter Menschen verhindert?
Ich mag die Liberalen auch nicht, aber hier räumen sie, aus welchen Motiven auch immer, mit Blödsinn auf.
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Lars Strojny opines:
published on February 26th 2007, 01:46:27 amGenau das unterscheidet die Kritik ja von der Theorie, dass nämlich erstere keinen Gedanken an ihre eigene Jungfräulichkeit verschwendet. Weswegen die Liberalen auch schon mal Richtiges fordern dürfen.
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mawa replys:
published on February 26th 2007, 01:57:06 amWas hilft es lebenden Querschnittsgelähmten, wenn man, z.B. durch eine Gurtpflicht für Autoinsassen, weitere Querschnittslähmungen verhindert?
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Lars Strojny means:
published on February 26th 2007, 08:41:54 amEben, gar nichts.
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Lars Strojny answers:
published on February 24th 2007, 01:23:12 amNeskovic hat ausnahmsweise mal recht, wenn er sagt, dass die "Gefahr" von Behinderungen auch für die Kinder von Frauen über 40 zutrifft. Trotzdem gibt es dafür halt keine gesetzliche Regelung. Wie auch.
Der Inzestparagraph hat auch keine medizinischen Gründe, die sind nachgeschoben, er kam historisch mit dem Kuppeleiparagraphen, usw. usf.
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