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Geschichtsstunde 4

Am 12. September 1990 unterzeichneten Vertreter der BRD, der DDR, Frankreichs, der USA, Großbritanniens und der UdSSR den s.g. Zwei-Plus-Vier-Vertrag. Er sollte den Weg zur deutschen Wiedervereinigung ebnen und legte unter anderem die Oder-Neiße-Grenze als verbindliche und unverückbare Ostgrenze Deutschlands fest. Darauf hatte vor allem Polen gedrängt, dass in einem wiedervereinigten Deutschland eine Gefahr für die eigene territoriale Integrität sah. Über 16 Jahre später reichen Vertreter der Preußischen Treuhand (sic!) eine Klage auf Herausgabe oder Entschädigung des nach dem zweiten Weltkrieg enteigneten Eigentums vor dem europäischen Menschenrechtsgerichthof ein. In Reaktion darauf sprechen polnische Diplomaten davon dass der Grenzvertrag, also die Oder-Neiße-Linie, neu zu verhandeln sei, da die Bestimmungen des Zwei-Plus-Vier-Vertrages gebrochen wurden. Nun, der nicht so bekannte Fakt ist, dass der Großteil der im damaligen deutschen Osten lebenden Deutschen sich der schlichten Kollaboration mit Nazi-Deutschland schuldig gemacht hatten. Er konnte es kaum erwarten, »Heim ins Reich« und somit unter die Verwaltung nationalsozialistischer Granden wie Heydrich zu fallen. Nach damaligem tschechischen bzw. polnischen Recht zweifellos Landesverrat, auf den die Todesstrafe stand. Jene Vertriebenen, die heute die unglaubliche Frechheit besitzen, an Polen Forderungen zu stellen, sollten sich ganz still und leise verkriechen und sich darüber freuen, dass man sie nicht hingerichtet hat. Denn hätten die Polen das getan, so hätten sie heute zweierlei nicht: das ständige Gerede über die Unmenschlichkeit der Vertreibungen und die Anmaßungen deutscher Revisionisten, die noch immer nicht einsehen, dass Wroclaw und Gdańsk eben polnische Städte sind und bleiben. Oder aber, man verhandelt den Grenzvertrag wirklich neu. Zugunsten Polens. Wobei es nicht fair wäre, den Polen die ganzen Zonen-Nazis zu überantworten, wenn auch attraktiv.

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Comments

  1. Lars replys:
    published on December 20th 2006, 08:05:09 pm *

    Was für ein Argument! Den Vertriebenen wegen Kollaboration die Eigentumsrechte abzusprechen. Das meinst du doch nicht ernst? Denn die Verallgemeinerung lautet dann die Nazis und kollaborierenden "Innerdeutschen" ebenfalls zu enteignen. Was ist denn das für eine absurde Strafvorstellung?

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  2. Lars Strojny means:
    published on December 20th 2006, 11:39:44 pm *

    Es geht um die Relation. Wenn also die Damen und Herren Vertriebenen, die bis heute das Gejammer nicht sein lassen können, einfordern, dass hier juristische Nacharbeit betrieben werde, dann müsste zuerst einmal damit begonnen werden, die Verbrechen der Deutschen im Osten und die fulminanten Karrieren der Massenmörder nach der Vertreibung in der jungen BRD zu untersuchen und juristisch zu gewichten. Mögen die Vertreibungen im einzelnen ungerecht gewesen sein, so sind sie unter Beachtung der Verbrechen der Deutschen und unter Beachtung der damaligen Gesetzgebung eher noch human zu nennen.

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  3. mawa says:
    published on December 21st 2006, 04:51:46 am *

    Mir scheint, du schmeisst da die "Volksdeutschen" und die Reichsdeutschen zusammen.

    Ich persönlich sehe es viel einfacher: In der damaligen Völkerrechtsordnung waren Vertreibungen und Annexionen schlicht gängig akzeptierte Massnahmen, und in der konkreten Lage nach dem Zweiten Weltkrieg allein durch die völkerrechtlichen Verfehlungen des Deutschen Reiches bereits gerechtfertigt, unabhängig davon, wer wie kooperiert hat. Man kann das gut finden oder schlecht. Heute würde man es nicht mehr so machen, aber wenn man auf Grund der heutigen Rechtslage die Vorgänge kurz nach 1945 revidieren wollte, könnte man auch gleich zurückgehen bis vor die Ostkolonisationen und Polen das komplette Nordostdeutschland zurückgeben.

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  4. aas responses:
    published on December 24th 2006, 09:19:39 pm *

    >Nun, der nicht so bekannte Fakt ist, dass der Großteil der im damaligen deutschen Osten lebenden Deutschen sich der schlichten Kollaboration mit Nazi-Deutschland schuldig gemacht hatten. Er konnte es kaum erwarten, »Heim ins Reich« und somit unter die Verwaltung nationalsozialistischer Granden wie Heydrich zu fallen.

    Die damaligen deutschen Ostgebiete waren Teil Deutschlands. Lars scheint sie mit dem Sudetenland zu verwechseln, das Teil der Tschechoslowakei war.

    Dort hatten die tschechoslowakischen Kommunisten im Verein mit der Sowjetunion die Deutschen nach 1945 vertrieben und diesen babararischen Akt mit einer vorgeblichen Kolloboration mit Nazi-Deutschland begründet. Eine absurde These. Denn viele der Vertriebenen waren Antifaschisten gewesen und dem tschechoslowakischen Staat loyal verbunden gewesen.

    Die Vertreibung der Deutschem war eine Folge des von Nazi-Deutschland begonnenen 2. Weltkriegs gewesen. Und die Ergebnisse sind heute zu respektieren. Dennoch war es ein großes Unrecht.

    Nicht alle, womöglich noch nicht einmal die Mehrheit der Vertriebenen, waren Nazis gewesen. Das schlesische Breslau z. B. war eine der Hochnurgen der Arbeiterbewegung gewesen.

    Lars geht der Volksgemeinschaftsideologie der Nazis auf den Leim, wenn er seine Kollektivschuldthese konstruiert und damit die Vertreibungen begründet.

    Aber offenbar ist Lars noch nicht einmal geläufig, wo Schlesien liegt und wozu es gehörte, und wozu das Sudetenland gehörte.

    Bitte nachsitzen!

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